Die Plätze zu den meisten Studiengängen sind in jedem Semester begrenzt. Wer nicht über einen ausreichenden Numerus clausus verfügt oder über Wartesemester aufgenommen wird, sieht häufig nur zwei Alternativen: Warten und die Zeit mit Gelegenheitsjobs überbrücken, oder einen Alternativ-Studiengang zu wählen – der dann jedoch nicht dem Wunschberuf entspricht. Eine dritte Lösung kann die Studienplatzklage darstellen.
Bei der Klage um einen Studienplatz geht es primär darum, trotz der fehlenden Zugangsvoraussetzungen bezüglich des N.C. oder der Wartesemester in einen Studiengang aufgenommen zu werden.
Ablauf der Studienplatzklage
Bei der Bewerbung dürfen keine Formfehler oder ähnliche Mankos auftreten, ansonsten ist die Klage nahezu aussichtslos. Auch ist es wenig sinnvoll, sich direkt gegen die zentrale Vergabestelle zu richten, da Anfechtungen hier kaum Aussicht auf Erfolg haben. Entsprechend geht es hier darum, bei der Hochschule direkt einen Antrag auf einen Platz außerhalb der eigentlichen Kapazitäten zu ergattern, der logischerweise zunächst abgelehnt wird. Alternativ ist auch eine Studienplatzklage für einen direkt durch die Hochschule vergebenen Studiengang möglich.
Gegen diesen Bescheid geht man ganz einfach mithilfe eines Anwalts vor (oder auch ohne). Die Hochschule steht nun in der Pflicht nachzuweisen, dass tatsächlich die komplette Kapazität ausgelastet ist und wirklich keine Plätze mehr zur Verfügung stehen. Kann sie diesen Nachweis nicht bringen, stehen die Chancen auf einen Platz gut. Allerdings gibt es inzwischen Studiengänge wie Medizin, bei denen die Zahl der Kläger größer als die Anzahl der verfügbaren Plätze ist – das Los entscheidet hier letztlich über den begehrten Platz.
Wenngleich einige Formalia zu beachten sind, so kann man bei der Klage auch auf einen Anwalt verzichten. Das senkt die Kosten, die schnell den Mindestbetrag zugunsten einer drei- oder vierstelligen Summe übersteigen, erheblich.
In jedem Fall ist es wichtig, die Fristen einzuhalten. So müssen Anträge für einen außerkapazitären Platz teilweise schon bis Mitte Juli oder Mitte Dezember für das Folgesemester gestellt werden.
Vor- und Nachteile der Studienplatzklage
Als Vorteil ist natürlich der Studienplatz zu nennen, der am Ende des Weges steht. Nachteile ergeben sich durch die Kosten bei ausbleibender Erfolgsgarantie und die Frage, ob eine Klage wirklich ethisch korrekt ist. Möglicherweise ist ein weiteres Wartesemester gar nicht tragisch und die Zeit kann für eine sinnvolle Vorbereitung genutzt werden. Vielleicht ist auch ein anderer Studienort eine gangbare Alternative. In jedem Fall sollte die Klage wohl überlegt sein.